Mitglieder der Arbeitskammer sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Saarland. Dazu zählen auch Auszubildende und Minijober*innen. Mitglieder sind außerdem Arbeitsuchende, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Saarland hatten sowie Grenzgänger*innen, die im Ausland wohnen, aber im Saarland arbeiten. Und falls Sie schon in Rente sind, aber früher Mitglied der Arbeitskammer waren, so gilt dieses Angebot für Sie auch noch im Jahr Ihres Rentenantritts sowie im ersten Folgejahr.
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Willkommen bei der neuen Steuertermin-Vergabe der Arbeitskammer.Aktuell gibt es im Beratungszeitraum vom 01.09.2024 bis 28.02.2025 noch freie Steuerberatungstermine, für die Sie sich hier registrieren können.Zur Terminbuchung