Arbeitskammer Saarland
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Online-Beratung der Arbeitskammer des Saarlandes

Ein Angebot exklusiv für unsere Mitglieder

Ausschließlich folgende Personengruppen sind Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes und damit berechtigt unsere Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Arbeits- Sozial- und Steuerrecht in Anspruch zu nehmen:
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch Minijobber/Aushilfen) mit Arbeitsort im Saarland
  • Auszubildende mit Ausbildungsbetrieb im Saarland
  • Arbeitssuchende in Deutschland, die zuletzt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Saarland beschäftigt waren
  • Rentnerinnen und Rentner im Jahr ihres Rentenbeginns sowie im darauffolgenden Jahr, sofern sie vor Rentenbeginn Mitglied der Arbeitskammer waren
kompetent
Qualifizierte, erfahrene Expertinnen und Experten
sicher
Verschlüsselte Speicherung im abgeschlossenen Kundenbereich
schnell
Antworten häufig schon am gleichen Werktag

Beratungsanfrage

Arbeitskammer Saarland
Willkommen auf der Beratungsplattform der Arbeitskammer
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Steuerterminanfrage

Arbeitskammer Saarland
Antragsfrist für Steuerberatungstermin:01. Juni bis 30. Juni 2026

Willkommen bei der Steuertermin-Vergabe der Arbeitskammer. Vergeben werden aktuell Steuerberatungs-Termine für den Zeitraum 1. September 2026 bis 30. November 2026.
Die Beratungstermine werden unter allen Anträgen am Ende der Bewerbungsfrist verlost. Der Zeitpunkt des Antrags innerhalb dieser Frist spielt daher keine Rolle.

Wenn Sie pflichtveranlagt sind und jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen, finden Sie hier wichtige Hinweise für Terminanfragen bei Pflichtveranlagung (barrierefreies PDF).

Und hier finden Sie: Alle wichtigen Infos zum Verfahren (barrierefreies PDF)

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